Greenpeace e.V.
22745 Hamburg
Stellungnahme
zur Änderung des Atomgesetzes
August 2001
Überblick
Die rot-grüne Bundesregierung ist 1998 mit dem Versprechen angetreten,
wegen der großen Gefahren der Atomenergie für einen zügigen
Ausstieg aus dieser Risikotechnologie zu sorgen und ein Atomausstiegsgesetz
zu erarbeiten. Dieser Anspruch wird von dem jetzt vorgeschlagenen Entwurf
zur Änderung des Atomgesetzes (AtG) nicht erfüllt.
Die zentralen Kritikpunkte von Greenpeace sind:
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Die Atomindustrie durfte
die Atomgesetz-Novelle zu großen Teilen selbst mitentwerfen.
Das verstößt gegen demokratische Prinzipien, denn für
die Gesetzgebung sind Parlament und Regierung zuständig. Gefährlich
ist darüber hinaus auch die damit einhergehende Verwischung
der Grenzen zwischen Atomaufsicht (durch die Bundesregierung) und
Industrieinteressen. |
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Der Vorschlag für ein
neues Atomgesetz garantiert der Atomindustrie Bestandsschutz für
alle laufenden Reaktoren - von Ausstieg keine Spur. Die Laufzeiten
der Atomkraftwerke werden durch Strommengen-Kontingente geregelt,
die ca. 35 Jahren Laufzeit pro Reaktor entsprechen. Diese extrem
großen Strommengen berücksichtigen allein die betriebswirtschaftlichen
Interessen der Atomindustrie und nicht den notwendigen Schutz von
Bevölkerung und Umwelt vor den Gefahren der Atomenergie. |
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In der Atommüll-Entsorgung
wird der Pfusch der vergangenen 35 Jahre für die Zukunft fortgeschrieben
und legalisiert. "Zwischen"lager und "Interims"lager
werden nun offiziell im Gesetzentwurf als zukünftige Entsorgungswege
abgesegnet - obwohl sie das Atommüllproblem lediglich auf die
nächste Generation verschieben statt es zu lösen. Im Bereich
Wiederaufarbeitung gibt es ein spätes und noch dazu lückenhaftes
Verbot. Darüber hinaus wird versäumt, den Plänen
für einen Atommüllexport nach Russland einen Riegel vorzuschieben
und die nationale Entsorgung per Gesetz zur Pflicht zu machen. |
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Wirtschaftliche Privilegien der Atomenergie
wie eine nur unzureichende Haftpflichtversicherung und die freie
Verfügungsgewalt über die Rückstellungen werden in
dem Gesetzentwurf nicht konsequent abgeschafft. |
Neben Regelungen, die die bestehende Rechtslage für einen schnellen
Atomausstieg nicht verbessern bzw. zum Teil sogar verschlechtern, enthält
die Novelle aber auch einige Änderungen, die eine Verbesserung
darstellen, so z.B.
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die Streichung der Förderung der
Atomenergie als Zweck des Gesetzes |
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das Verbot der Neu-Genehmigung von Atomkraftwerken
und Wiederaufarbeitungsanlagen |
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die sofortige Stilllegung der Atommüll-Kippe
Morsleben |
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die Rücknahme verschiedener Regelungen aus der Atomgesetznovelle
von 1998 (reduzierte Sicherheitsstandards bei Nachrüstungen,
standortunabhängiges Genehmigungsverfahren, erleichterte
Enteignung bei Endlagerprojekten)
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Gliederung
1. Entstehung der Atomgesetz-Novelle
· Verletzung demokratischer Prinzipien
· Verfassungsrechtliche Vorgaben missachtet
2. Atomkraftwerke
· Industrieinteressen haben Vorrang vor dem Schutz der Bevölkerung
· Rabatt - jetzt auch in der Reaktorsicherheit
3. Atommüll
· Keine Atommüll-Minimierung
· Nach wie vor Augenwischerei: der Entsorgungsvorsorgenachweis
· Kein Ausstieg aus der Wiederaufarbeitung
· Zwischenlagerung - die neue "Lösung" desAtommüll-Problems
· Stilllegung der Atommüll-Kippe Morsleben
· Offene Türen für den Atommüll-Export nach Russland
4. Atomtransportrecht novellieren
· Zusätzliche Instrumente zur Transportminimierung
· Besserer Rechtsschutz für Anlieger an den Transportstrecken
5. Haftpflichtversicherung und Rückstellungen
Das
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