Zehn Atomkraftwerke sofort stilllegen:
Konsequenzen aus Bericht der Reaktorsicherheitskommission


Die Reaktorsicherheitskommission (RSK) musste gestern zugeben, dass sämtliche vor 1973 genehmigten bundesdeutschen AKWs nicht gegen Flugzeugabstürze geschützt sind. Es handelt sich dabei um immerhin 10 Anlagen handelt, nämlich um Obrigheim, Stade, Biblis A und B, Neckarwestheim, Unterweser, Brunsbüttel, Isar I, Philippsburg I und Krümmel.
Die Alternative stellt sich also unmißverständlich: entweder wir leben mit dem Risiko, dass diese Kraftwerke durch eine gezielte Flugkatastrophe zerstört werden können, - mit Folgen, die nicht auszumalen sind; oder wir entscheiden uns für eine umgehende Stillegung.

Stillegung ist auch deshalb die einzig denkbare Schutzmaßnahme, weil nach dem Urteil der RSK nur ein Abtransport der Brennelemente in absturzsichere Zwischenlager vor weiträumiger Verstrahlung schützen kann. Bloßes Abschalten reicht hier nicht.

Für die übrigen 9 AKWs macht die RSK geltend, dass sie lediglich gegen kleinere Militärmaschinen geschützt sind. Was passiert, wenn sich eine große Passagiermaschine mit 100 Tonnen Kerosin Treibstoff frontal in eine Reaktorhülle bohrt, wagt sie nicht zu prognostizieren. Es bleibe offen, welche Folgen dieser Angriff hätte - eine geradezu rührende Ausflucht vor der harten Wahrheit.

Immerhin sichert die RSK zu, die Wirkungen eines Flugangriffs auf die nach 1973 genehmigten AKWs genauer zu prüfen. Der Bundes-Umweltminister sollte darauf drängen, dass diese Prüfung schnell und eindeutig erfolgt. Um Konsequenzen für die 10 Alt-AKWs kann sich die bundesdeutsche Politik aber schon jetzt nicht drücken.

Heidi Tischmann, Landesvorsitzende Niedersachsen, Bündnis 90/Die Grünen, 05034-1491
Hartwig Berger, MdA Berlin, 030-23252411

Berlin/Hannover 17.10.2001