Zehn Atomkraftwerke sofort stilllegen:
Stillegung ist auch deshalb die einzig denkbare Schutzmaßnahme, weil nach dem Urteil der RSK nur ein Abtransport der Brennelemente in absturzsichere Zwischenlager vor weiträumiger Verstrahlung schützen kann. Bloßes Abschalten reicht hier nicht. Für die übrigen 9 AKWs macht die RSK geltend, dass sie lediglich gegen kleinere Militärmaschinen geschützt sind. Was passiert, wenn sich eine große Passagiermaschine mit 100 Tonnen Kerosin Treibstoff frontal in eine Reaktorhülle bohrt, wagt sie nicht zu prognostizieren. Es bleibe offen, welche Folgen dieser Angriff hätte - eine geradezu rührende Ausflucht vor der harten Wahrheit. Immerhin sichert die RSK zu, die Wirkungen eines Flugangriffs auf die nach 1973 genehmigten AKWs genauer zu prüfen. Der Bundes-Umweltminister sollte darauf drängen, dass diese Prüfung schnell und eindeutig erfolgt. Um Konsequenzen für die 10 Alt-AKWs kann sich die bundesdeutsche Politik aber schon jetzt nicht drücken. Heidi Tischmann, Landesvorsitzende Niedersachsen, Bündnis 90/Die
Grünen, 05034-1491 Berlin/Hannover 17.10.2001 |