Hartwig Berger, MdA Berlin

An
Christian Simmert, MdB
und
Christian Ströbele, MdB
Bundestag

Berlin, 17.04. 2001

Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Robin Wood


Lieber Christian Ströbele, Lieber Christian Simmert,

Daß Ihr am 26. und 27. März in deutlicher Unterstützung des Anti-Atomprotests in das Wendland gekommen seid, war wirklich eine gute moralische und politische Unterstützung, gerade für die Grünen, die sich weiterhin gegen das Atomkartell querstellen. Ganz besonders gut fand ich es, dass Ihr die RobinWoodlerInnen besucht hattet, die sich im Gleisbett hinter Dahlenburg einbetoniert hatten.

Dieses Ereignis ist der Grund meines Schreibens. Wue Ihr wisst, haben nach dieser erfolgreichen Aktion mehrere Innenminister, die schwer mit politischen Niederlagen leben können, erklärt, dass sie eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Robin Wood beantragen wollen.

Ich habe die Sache daraufhin zum Thema mehrerer Anfragen im Berliner Abgeordnetanhaus gemacht. Bei dieser Gelegenheit erfuhr ich, dass es im Anwendungserlaß zur Abgabenordnung, für den das Bundes-Finanzministerium verantwortlich ist, einen Satz gibt, der Körperschaften schon dann mit einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit bedroht, wenn sie gewaltfreien Widerstand nur ankündigen:

Zu § 52 - Gemeinnützige Zwecke - steht dort unter

10. Eine Körperschaft i.S. des §51 kann nur dann als gemeinnützig behandelt werden, wenn sie sich bei ihrer Betätigung im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung hält. Die verfassungsmäßige Ordnung wird schon durch die Ankündigung von gewaltfreien Widerstand gegen geplante Maßnahmen und die Nichtbefolgung von polizeilichen Anordnungen durchbrochen.

Ihr teilt sicher meine Auffassung, dass diese sehr restriktive und repressive Regelung, die aus dem Jahr 1984 stammt, den Geist der Kohlschen "Wende" aus den 80er Jahren atmet und zur Eindämmung der damaligen sozialen Bewegungen eingeführt wurde. Einem zeitgemäßen Verständnis davon, welche Bedeutung gewaltfreie Aktionen als Protestform einer lebendigen Demokratie haben, hält die Regelung sicher nicht stand.

Ich möchte Euch daher bitten, auf denBundes-Finanzminister bzw. die FinanzpolitikerInnen der bündnisgrünen und der sozialdemokratischen Fraktion dahingehend Einfluß auszuüben, dass dieser politische Maulkorbparagraf in der Bundes-Abgabenordnung gestrichen wird. Dabei wird allerdings auch auf ein entsprechendes BFH-Urteil von 1984 Rücksicht zu nehmen sein.

Ausgewiesener Experte und berater von Greenpeace auf diesem gebiet ist übrigens der Rechtsanwalt Michael Günther in Hamburg, Tel.: 040-2784940, der sicher Verfahrensvorschläge machen kann.

Ich bitte Euch, mir kurz mitzuteilen, was Ihr in der Sache unternehmen und erreichen könnt, da ich diesen Brief auch in unseren internen atompolitischen Rundmails kursieren lasse.


Mit freundlichen Grüßen

Hartwig Berger, MdA

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